Was ist im Schadensfall zu beachten?

Sollten Sie diese Zeilen lesen, wenn Ihr Instrument bereits zu Schaden gekommen ist hoffen wir, dass Sie den ersten Schreck einigermaßen verdaut haben.

Im Schadensfall sind einige wichtige Dinge zu beachten, denn "das Vorhandensein einer Versicherung" bedeutet nicht, dass ein Schaden ganz automatisch übernommen wird. Umfangreiche Informationen dazu finden Sie auch in den Versicherungsbedingungen unter Punkt 15 (Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls).

Aber nun im Detail und Punkt für Punkt

  • bevor ein Instrument repariert wird, muß der Schaden bei der Versicherung angezeigt werden
  • Sie müssen einige Angaben zum Schaden machen sowie eine kurze Beschreibung liefern, wie das Instrument zu Schaden gekommen ist
  • es ist auch ein Nachweis über den Schaden erforderlich (z.B. anhand einiger Fotos)
  • im Schadensfall müssen Sie auch den Anordnungen des Versicherers Folge leisten

Wo melde ich einen Schaden?

  • Möglichkeit 1: Sie melden sich gleich telefonisch unter +49(0)941/6001 8970 
    oder per E-Mail schaden@mml-vs.de und melden den Schaden telefonisch
     
  • Möglichkeit 2: Sie fordern bei MML einen "Link" an, über den Sie ganz bequem
    von zu Hause alle Fragen zum Schaden beantworten können

"Die Reparatur eines Instruments ist in jedem Fall erst nach der Freigabe durch die Versicherung möglich!"

Und was passiert dann?

Wir setzen uns mit Ihrem Fachhändler in Verbindung und informieren diesen entsprechend.
Sofern die Ersatzpflicht festgestellt ist kann Ihr Instrument repariert werden. Die Regulierung erfolgt meist direkt über Ihren Fachhändler, sodass Sie Ihr Instrument nur noch abholen müssen und wieder Freude damit haben

Wann kann es zu Problemen bei der Übernahme eines Schadens kommen?

Diese Frage ist einfach beantwortet.
Immer dann, wenn Sie "eigenmächtig" etwas unternehmen, das Instrument einfach zur Reparatur bringen und dann die Rechnung mit der Bitte um Übernahme einreichen.
Auch hierzu finden Sie einige Informationen in den Versicherungsbedingungen unter Punkt 16 (Verletzung der Obliegenheiten)

Hier können Sie das Info-Blatt herunterladen und z.B. in Ihren Instrumentenkoffer legen

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