Auslandskrankenversicherungsschutz

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart haben, also innerhalb der sog. "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten.

"ausserhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung"

Die private Auslandskrankenversicherung schützt vor unvorhergesehenen Krankheitskosten auf der Reise.
Ausserdem werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport durch die Auslandskrankenversicherung übernommen, wenn Sie aus Krankheitsgründen nach Deutschland geflogen werden müssen.

Je nach dem wie oft Sie reisen ist eine kurzfristige Versicherung oder eben ein Jahresvertrag günstiger.